Oft geht es um die Fassade des Hauses. Aber wenn Sie hier eine Sanierung durchführen lassen wollen, ohne das Erscheinungsbild des Denkmals zu schädigen – wie können Sie hier überhaupt das Gebäude beispielsweise dämmen? Genau das sind die Herausforderungen und Besonderheiten bei solchen Baustellen.
Die Denkmalbehörde hat hier ein starkes Mitspracherecht. Wenn Sie die Fassade oder die Raumaufteilung massiv verändern wollen, ist es an der Entscheidung der Behörde, ob Sie ihre Anforderungen erfüllen. Natürlich ist es auch dieser Behörde klar, dass eine Wohnung oder ein Haus irgendwann einmal modernisiert werden muss.